Meine AGB

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge. Das gelieferte Material bleibt stets Eigentum des Journalisten. Es wird vorübergehend zur Ausübung zur Ausübung der vertragsgemäß eingeräumten Nutzungsrechte überlassen.Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu dennachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlichbestätigt sind.Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden hiermit widersprochen, sie gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. DieHöhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zuvereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32UrhG) bleibt unberührt. Als angemessen im Sinne des § 32 UrhG gelten für Fotos die von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing ermittelten Durchschnittshonorare, für Wortbeiträge die Honorarempfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes.Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestenseinen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Abgabe des Materials, so gilt die Abnahme als erfolgt.

Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungendes Urheberrechtsgesetzes.Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum undUmfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitungdes ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen,schriftlichen Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt insbesondere für dieFreigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dannnicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerungeines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmensgeschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem.§ 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch denBesteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nichterfolgen.Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht inein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oderbearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet,Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bilderndurch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet.Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigtwerden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatzelektronischer Hilfsmittel.Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nichtverfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung derpublizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex undRichtlinien) verpflichtet.Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der VeröffentlichungAuszuweisen. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einerWeise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zumeinzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnendie zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.Mit der Annahme des Honorares ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechtedurch den Besteller nicht verbunden.Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Haftung

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.Bei einer über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehenden weitergehenden Nutzung des Materials durch den Auftraggeber haftet dieser für jeglichen aus der Nutzung entstehenden Schaden und stellt den Journalisten von jeglicher in diesem Zusammenhang entstehenden Haftung frei.Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten nach § 13 UrhG oder verstößt der Auftraggeber gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.Kosten:Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten inkl. Versand werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

Gewährleistung

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilthinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kannder Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel istinnerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nachweiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigenverdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form.Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist,kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaftenBeitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehendeSchadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten,wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird(Kaufvertrag).Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), isteine Gewährleistung ausgeschlossen.Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtlicheVerantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen.Der Journalist übernimmtdaher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einerVeröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichtenBeiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oderstillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- undEigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch denAuftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeberverantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichenPrüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen demJournalisten und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte RechteDritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft desMaterials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeberbeweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen derVerwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber denJournalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, denJournalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehendenAbsätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag anDritte überträgt.Der Journalist haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhangmit der Nutzung der vom Journalisten angelieferten Dateien eintreten, sei dies durchComputerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesenbeigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oderaus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten.Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsystemedurch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützenund diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit diestechnisch umsetzbar und zumutbar ist.Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw.Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden,die der Journalist oder seine Erfüllugsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn der Journalist Mängelarglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sindausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicherund fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Journalisten oder seineErfüllungsgehilfen.

Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers,für die Rücklieferung der Sitz des Journalisten